Die ersten Sommerurlauber sind aus ihren Ferien zurück und die Speicherkarten der megabyte-hungrigen Kameras sind voll.
Es gibt viele sinnvolle und unsinnige Möglichkeiten seine Urlaubsbildchen zu präsentieren.
Dazu zählt natürlich auch eine Veröffentlichung im Web.
Die Fotocommunityseiten wie flickr, Picasa & Co. sind voll von schönen und weniger schönen Urlaubsbildchen.
Doch aufgepasst!
Wie bereits hier geschrieben, gibt es Überlegungen, von staatlicher Seite die Panoramafreiheit abzuschaffen.
Aber noch gilt:
§ 59 Urheberrechtsgesetz – Werke an öffentlichen Plätzen „(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Was aber nicht mehr gilt - eigene Fotoveröffentlichungen vom Schloß Sanssouci oder dessen Gärten.
Die Staatsstiftung „Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg“ besteht auf ihr Copyrightrecht und verschickt bereits die ersten Abmahnungen…auch an Hobbyfotografen.
Somit ist eine weitere staatliche Abkassiermaschine angelaufen und andere werden mit Sicherheit folgen.
Der Fotograf scheint immer der Dumme!





































Vom sogennanten Hausrecht machen doch schon immer alle Gebrauch.
Neu ist halt, dass sich auch die öffentliche Hand auf den Copyrightschutz beruft und die Hand aufhält.
Wird übrigens auch schon in dem ein oder anderen Zoo angewandt.
Was soll’s?
Gehe ich nicht mehr hin!!!
Finde ich schade,
dass man nun sogar schon eine Abmahung riskiert,
wenn man seine eigenen Fotos,
egal von welchem Motiv,
präsentiert.
Die tun ja fast so,
als ob sie Sanssouci + Co erfunden hätten.
Wie krank ist das!