Fotoklau und die Haftung

04Jul08
No Gravatar

Laut eines Urteils des Landgerichts München, müssen Eltern für die Fehltritte ihrer Kinder im Internet haften.
Auf zwei Internetportalen hatte ein 16-jähriges Mädchen ca. 70 urheberrechtlich geschützte Fotos veröffentlicht.
Der Urheber verklagte die Eltern auf Schadensersatz.
Die Richter stimmten der Klage zu, mit der Begründung, dass die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen seien.
Laut Auffassung des Gerichtes müssen Eltern Maßnahmen unternehmen, die eine Schädigung Dritter ausschließt.
Ist grundsätzlich ok.

Aber,….
Liebe Leute, gerade bei Privatpersonen - warum direkt mit dem Anwalt und vor Gericht ziehen?
Hätte da nicht ein (netter) Brief gereicht?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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2 Responses to “Fotoklau und die Haftung”


  1. 1 TimmermannNo Gravatar Posted Juli 6th, 2008 - 14:46

    Ich denke auch, dass es hier eine freundliche Nachricht getan hätte. Leider setzt sich immer mehr das Denken durch, aus allem Geld machen zu müssen - und in dem Falle geht es zu Lasten unserer Kinder. Fotoklau auf professioneller Ebene ist natürlich etwas anderes.

  2. 2 GerdNo Gravatar Posted Juli 6th, 2008 - 16:07

    Unwissenheit und Dummheit schützt nicht vor Strafe!

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