Fotojournalisten können jubeln.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden!
Fotojournalisten sind freiberufliche Einzelunternehmer und daher von der Gewerbesteuer ausgenommen.
Aber aufgepasst…
sobald der Freiberufler eine Gemeinschaft mit einem Gewerbetreibenden eingeht (z.B. GbR oder Partnergesellschaft mit gewerblichen Partner) , ist’s vorbei mit der Gewerbesteuerbefreiung.
Weitere Infos hier.





































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